Garden Classic
es ist wieder soweit: am Sonntag, dem 31. Mai 2026 gehen die GARDEN CLASSICS in die nächste Runde - und das bereits zum 9. Mal. Was als kleines Oldtimer-Treffen begann, hat sich über die Jahre hinweg stetig weiterentwickelt und ist mittlerweile zu einem echten Highlight in unserem Veranstaltungs-Kalender geworden.
Mit über 500 Anmeldungen und mehr als 400 Oldtimern vor Ort waren die letzten Ausgaben ein riesiger Erfolg, der ohne Sie nicht möglich gewesen ware - dafür möchten wir uns bei Ihnen allen herzlich bedanken!
Nun möchten wir die Veranstaltung auch stetig weiterentwickeln und haben dabei stets ein offenes Ohr für Ihre Anmerkungen. Ab kommenden Jahr schlagen wir ein neues Kapitel für die GARDEN CLASSICS auf und freuen uns sehr, Ihnen mitzuteilen, dass wir die Veranstaltung in neue Hande übergeben. 2026 wird unser langjahriger Partner und Experte im Bereich Fahrzeug-Veranstaltungen, die FORTY-FOUR-CAR-CULTURE, die Organisation und Durchführung der Garden Classics übernehmen. So bündeln wir die Krafte mit der zweiten großen Fahrzeugveranstaltung im Seepark. Für Sie als Aussteller wird sich aber kaum etwas andern: weiterhin sind ausschließlich historische Fahrzeuge zugelassen und auch der Charme des Parks am Zülpicher Wassersportsee bleibt bestehen.
Das Team aus Dortmund, das seit nun fast zehn Jahren mit dem „Seaground" erfolgreich mit uns zusammenarbeitet, wird mit gewohnter Leidenschaft und Expertise die Tradition der GARDEN CLASSCIS fortsetzen.
Garden Classics
Wann:
31.05.2026 von 11:00 bis 16:00 Uhr
Für Austeller
Einlass der Fahrzeuge ab 08:30
Für Besucher:
9 Uhr Öffnung Seepark über Seepark Kasse
Wo:
Kosten
pro Fahrzeug (inkl. Fahrer + Beifahrer)
30,00 €
Besucherpreise (Stand 11-2025)
Weitere wichtige Infos, WICHTIG, LESEN!
- Hunde sind im gesamten Park nicht erlaubt (Weiteres auf http://www.seepark-zuelpich.de)
- Fahrzeuge die Öl verlieren bitte eine "Schutz/Auffangmatte" für unterhalb des Motorraums mitbringen.
- Im Park gilt Schrittgeschwindigkeit!
- Bezahlte Event-Tickets werden aus Planungsgründen nicht zurückerstattet (z.B. nicht erscheinen, eigenes Verschulden, "Sich es anders überlegt" etc.)
Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen und/oder Platzverweise geahndet!